Vorhabenliste
Einleitung und weiterführende Links
Frühzeitig und transparent informiert die Landeshauptstadt Kiel über aktuelle und zukünftige Planungen und Projekte.
Von der Neugestaltung der Alten Gleisharfe über die Pläne zur Mobilitätswende bis zum Zero-Waste-Konzept – hier erhalten Sie in kurzen Steckbriefen eine Übersicht, wie die Vorhaben umgesetzt werden und ob eine Beteiligung geplant ist.
Vorhaben können städtische Projekte, Pläne oder Verfahren sein, die in Kiel aktuell umgesetzt werden oder die sich noch in der Planung befinden.
Zusätzlich zur aktuellen Liste auf dieser Seite erscheint die Vorhabenliste einmal im Jahr als gedruckte Version. Sie ist bei
der Koordinierungsstelle für Mitwirkung erhältlich.
Ziel:
Verhinderung, Vorbeugung und Verminderung von schädlichem Umgebungslärm
Themenbereiche:
Umwelt und Verkehr
Gebiet:
Kiel gesamt
Beschreibung:
Um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern, ist nach der Umgebungslärmrichtlinie jede Gemeinde verpflichtet, ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben.
Beschlusslage:
Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel - Fortschreibung. Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm: Ratsversammlung am 18. Februar 2021
Beschlüsse:
Sachstand:
Vorbereitende Verkehrs- und Gewerbelärmkartierung ist abgeschlossen.
Öffentliche Auslegung: August 2018
Entsprechend der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der zweiten Stufe alle fünf Jahre zu überprüfen und, wenn nötig, zu überarbeiten.
Überarbeitung und Vorstellung des Lärmaktionsplans in den Ortsbeiräten sowie die Möglichkeit, sich dazu zu äußern
Kosten:
Maßnahmen werden im Vorwege der Planaufstellung mit den betroffenen Ämtern (meist Tiefbauamt und Verkehrsbehörde) abgestimmt. Direkte Kosten fallen nicht an.
Zeit:
Der Lärmaktionsplan nennt kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung. Der Grad der Umsetzung wird alle fünf Jahre anhand der Belastungszahlen aus der Verkehrslärmkartierung überprüft und bewertet. Abschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplans: 2019 (geplant)
Beteiligung:
Ja, gesetzliche Beteiligung
Art der Beteiligung:
Auslegung der Kartierungsergebnisse, anschließend Erstellung und Vorstellung des Lärmaktionsplans. Vorstellung in den Ortsbeiräten und Möglichkeit, sich zu den Ergebnissen zu äußern.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2020 konnte bis Ende des Jahres 2020 eingesehen und kommentiert werden.
Status der Beteiligung:
abgeschlossen
Kontakt:
Umweltschutzamt