Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Infos zu Häufigen Fragen

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

Hinweise für Kiel:

Sie müssen Ihre Gewerbeanmeldung, sowie die amtlichen Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge in dem Antragsformular in dem verlinkten Online-Dienst hinterlegen.



Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Hinweise für Kiel:

Es wird ein schriftlicher begründeter Antrag benötigt. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular im verlinkten Online-Dienst sorgfältig aus.

Der zusätzliche Arbeitsstättennachweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Online-Dienst Ausnahmegenehmigung Parken Handwerker*innen

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

Zuständige Stellen in Kiel

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise für Kiel:

Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

1 Jahr = 1. Ausnahmegenehmigung 100 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 20 €

2 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 160 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 32 €

3 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 230 € und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 46 €



Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

Hinweise für Kiel:

Die Landeshauptstadt Kiel stellt für Handwerksbetriebe sog. Ausnahmegenehmigungen für Handwerker aus. Diese sind beschränkt auf da Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Diese Ausnahmen sind kennzeichengebunden und werden nur für Handwerker-/Montagefahrzeuge ausgestellt. Diese Ausnahmen beinhalten lediglich nur folgende Ausnahmen in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis im handwerklichen Auftrag beim Kunden vor Ort:

  1. Parkplätze, die den Bewohner*innen von Bewohnerparkzonen vorbehalten sind
  2. das Gehwegparken bis zu einem zGG von maximal 2,8 t und einer Gehwegrestbreite von mindestens 1,60 m die stets erhalten bleiben muss.
  3. auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht mit Auslegen der Parkscheibe (VZ 318) ohne Höchstparkdauer
  4. auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Höchstdauer und ohne Gebührenentrichtung
  5. im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286)

Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.

Worum geht es?

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.


Zuständige Stellen

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